Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.
Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23
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DPFA - Schulen gGmbH, Bildungszentrum Dresden, Stauffenbergallee 04, 01099 Dresden (Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Maßnahme-Zulassung aus Sicht der Auditoren – Impulsvortrag und Austauschrunde
Gesprächspartner: Herr Daniel Schönfelder, ICG Zertifizierung GmbH
2. Überblick der angepassten und neuen Förderinstrumente ab 01. Juli 2023
Gesprächspartnerin: Frau Ulrike Saupe, Jobcenter Dresden
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI